A. Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an anderen Immobilien-Gesellschaften, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Stellung als persönlich haftendende Gesellschafterin darf die Gesellschaft nur für solche Gesellschaften übernehmen, an denen die Universal unmittelbar oder mittelbar für Rechnung des AIF als Kommanditistin beteiligt ist. Die Gesellschaft darf nur Tätigkeiten ausüben, die die Universal nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des KAGB und der Rundschreiben und Entscheidungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den jeweiligen Anlagebedingungen des von der Universal betreuten AIFs ausüben darf. b. Die Gesellschaft darf nur vorgenannte Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften erwerben. Die Gesellschaft darf keine Immobilien erwerben. c. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften, dem KAGB und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind, soweit diese die Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und des InvStG nicht beeinträchtigen. Ausgeschlossene Tätigkeiten Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten ausüben oder Geschäfte betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c oder § 34f Gewerbeordnung oder nach § 32 des Kreditwesengesetzes ("KWG") i. V. m. § 1 KWG bedürfen.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.