(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 der AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), sowie b) des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Nr. 19 AO). (3) Dieser Unternehmenszweck wird im In- und Ausland insbesondere verwirklicht durch: a) Im Bereich der Bildung durch: (a) die Herkunftsberatung unterstützt Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter in ihrer Arbeit durch Schulungen, um das von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter angeratene Beratungsniveau von Adoptierten bei der Suche nach der Herkunftsfamilie sicherzustellen; (b) die Weitergabe von Erfahrung und Wissen zur Herkunftsklärung an Menschen, die in ihrem beruflichen Kontext Menschen bei der Aufklärung ihrer persönlichen Abstammung und Biografie unterstützen wollen; (c) die Vermittlung von Wissen über die Bedeutung des Wissens um die genetische Abstammung, auch hinsichtlich der Familienbildung mittels der Reproduktionsmedizin, durch Medien und Vortragsveranstaltungen; (d) die Durchführung von Vortrags- und Informationsveranstaltungen in unterschiedlichen Formaten (Seminare bis Großveranstaltungen). b) Im Bereich des Schutzes der Familie durch: (a) das Ermitteln von unbekannten Personen die sich mit dem oder der Suchenden in einem familiären Verhältnis befinden oder zu einem Zeitpunkt befunden haben sowie deren unbekannte Aufenthaltsorte. Dies können zum Beispiel leibliche Eltern, leibliche Kinder oder unbekannte Geschwister sein; (b) die Begleitung der Kontaktanbahnung zu Personen und Familien die sich mit dem oder der Suchenden in einem familiären Verhältnis befinden oder zu einem Zeitpunkt befunden haben; (c) die Mediation zwischen den betroffenen Parteien und Unterstützung, die jeweiligen, unterschiedlichen Bedürfnisse in den bestehenden Familiensystemen in Einklang zu bringen; (d) das Ermitteln von zuständigen Behörden, AnsprechpartnerInnen und Adoptionsvermittlungsstellen für die Betroffenen damit sich deren Anliegen angenommen werden kann; (e) die Beratung der Betroffenen unter Berücksichtigung der besonderen Situation der beteiligten Familiensysteme; (f) die Vermittlung von geeigneten SpezialistInnen wie z.B. PsychologInnen, systemisch arbeitenden FamilientherapeutInnen und anderen spezialisierte BeraterInnen an Betroffene; (g) die Vermittlung von Wissen über die Bedeutung des Wissens um die genetische Abstammung auch hinsichtlich der Familienbildung mittels der Reproduktionsmedizin durch Medien und Vortragsveranstaltungen; (h) die Durchführung von Vortrags- und Informationsveranstaltungen in unterschiedlichen Formaten (Seminare bis Großveranstaltungen).
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