(1) Die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung von Kunst und Kultur. (2) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere mit der Durchführung und Weiterentwicklung kultureller und soziokultureller Angebote für Kinder, Jungendliche und Familien im Sinne gemeinschaftsfördernder und sozialverträglicher Aktionen, Maß- nahmen und Projekte. (3) Dabei wird die Gesellschaft insbesondere in folgenden Handlungsbereichen tätig: - Planung, Organisation, inhaltliche Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Freizeitangeboten für Kinder, Jugendliche und für Familien (z. B. im Rahmen des Super-Ferien-Passes, des Berliner Familien Passes, der Familiennacht etc.); - Einwerbung und Vermittlung von ermäßigten Eintrittskarten für Veranstaltungen jeglicher Art (Kultur, Sport, Theater, Kino) an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien (z. B. im Rahmen der Besucher:innenförde- rung, Jugend- und Familienkonzerte, Theaterpreis IKARUS); - Durchführung von altersgerechten und pädagogisch wertvollen Filmveranstaltungen für Kinder und Jugendliche (z. B. Kinderkinobüro, Spatzenkino); - Entwicklung von kulturellen Angeboten, die junge Menschen zu Eigeninitiative, Selbstbetätigung und Beteiligung führen (z. B. IKARUS-Jugendjury, Partnerschaftsprojekte Theater und Schule sowie Theater und KiTa); (4) Zu diesem Zweck sucht die Gesellschaft die Kooperation mit kommunalen Einrichtungen, den Fachverwaltungen des Berliner Senats, mit kulturellen, sportlichen und anderen freizeitgestaltenden Institutionen.
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