(1) Der Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Jugendhilfe, speziell die Unterstützung und Förderung von Kindern-Jugendlichen und deren Familien. Die Gesellschaft versucht, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen durch eigene Tätigkeit und Selbsterkenntnis ermöglichen. Die Tätigkeit der Gesellschaft soll einer Ausgrenzung jugendlicher Randgruppen und Familien aus der Gesellschaft entgegenwirken. Das Unternehmen fühlt sich der Integration und Inklusion von Kindern und Jugendlichen und Familien verpflichtet. Junge Menschen sollen im geistigen und kulturellen Bereich gefördert werden. (2) Der Zweck wird insbesondere wie folgt verwirklicht: - die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen, für die Hilfe- und Unterstützungsleistungen zur Klärung der Situation angeboten werden, Betreuung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien nach Bedarf in Erziehungsfragen, - aufsuchende Straßensozialarbeit, Freizeitgestaltung (z.B. Betreibung von Jugendclubs und Jugendtreffmöglichkeiten), alternative Jugendwohngruppen mit integriertem Freizeit-/Infocafe, arbeitstherapeutische Maßnahmen für schwervermittelbare und von Arbeitslosigkeit bedrohte junge Menschen, um sie durch berufliche Qualifizierung und/oder sozialtherapeutische Betreuung auf eine Tätigkeit im regulären Arbeitsleben vorzubereiten. (3) Gegenstand des Unternehmens ist - der Betrieb von Einrichtungen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, - Durchführung von begleitenden Veranstaltungen.
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Sozialwesen
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