1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens. Dies geschieht durch die Pflege von körperlich, geistig oder seelisch kranken und alten Menschen sowie durch die Begleitung und Beratung von hilfsbedürftigen Menschen nach § 53 AO im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe durch von der Gesellschaft betriebene Einrichtungen. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb ambulanter, teil- und nachstationärer Behandlungs-, Pflege-, Betreuungs- und Rehabilitationseinrichtungen zur häuslichen Pflege sowie zur Kranken-, Alten und Familienpflege mit sonstigen Nebenbetrieben und flankierenden Diensten. Ferner kann das Unternehmen Tages- und Nachtpflege-, Rehabilitations- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie mobile Hilfsdienste, Beratungsstellen, Anlauf- und Betreuungsstellen für hilfebedürftige Menschen errichten, unterhalten und betreiben sowie offene Altenarbeit anbieten oder fördern.
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Sozialwesen
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