1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO. 2) Zweck der Gesellschaft ist in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Körperschaften die Einrichtung und die Unterhaltung des Limeserlebnispfades Hochtaunus. Sie dient damit insbesondere der Förderung des Denkmalschutzes, der Landschaftspflege, der Bildung und der Kultur sowie der Förderung von Wissenschaft und Forschung. 3) Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Planungen für die Einrichtung des Limeserlebnispfades Hochtaunus durchführt, die erforderlichen Flächen und Nutzungsrechte erwirbt, Maßnahmen wie zum Beispiel die Sicherung und Unterhaltung von Bodendenkmälern, deren Erforschung und Dokumentation, die Information der Besucher durch Informationstafeln, Ausschilderungen, kulturelle Veranstaltungen und andere geeignete Maßnahmen, den Wegebau und sonstige bauliche Vorhaben durchführt oder unterstützt. Sie kann andere in räumlicher Nähe gelegene Boden- und Baudenkmäler einbeziehen.
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