(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe sowie der Bildung und Erziehung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne des § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch die Erbringung von Serviceleistungen, insbesondere Küchenleistungen an Krankenhausunternehmen und sonstige Unternehmen, vor allem an mit ihr verbundene Unternehmen, insbesondere an die St. Elisabeth Gruppe GmbH Katholische Kliniken Rhein-Ruhr in Herne-Wanne sowie an die St. Elisabeth-Stiftung in Bochum, die Katholisches Klinikum Bochum Holding gGmbH mit dem Sitz in Bochum, die Katholisches Klinikum Bochum gGmbH mit dem Sitz in Bochum, die St. Anna Stift gGmbH mit Sitz in Bochum und die Katholisches Klinikum Bochum Service gGmbH mit dem Sitz in Bochum. (4) Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke in planmäßigem Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch Geschäftsführungs-, Management- und Verwaltungsdienstleistungen von der St. Elisabeth Gruppe GmbH Katholische Kliniken Rhein-Ruhr in Herne-Wanne und von der Katholisches Klinikum Bochum gGmbH mit dem Sitz in Bochum und der Katholisches Klinikum Bochum Service GmbH. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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