Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung junger Menschen, insbesondere von Kindern im Grundschulalter (§ 52,II Ziffer 4 erste Alternative AO). Verwirklicht wird der Gesellschaftszweck durch die Teilnahme der Kinder am campbridge Förderprogramm (das "Programm"). Dieses beinhaltet u.a. mehrtägige Feriencamps und Tagesausflüge, deren Leitung ehrenamtliche Betreuer übernehmen. Die Betreuer gestalten die Aktivitäten und vermitteln den Kindern in diesem Rahmen grundlegende Lebenskompetenzen und Werte für ein respektvolles Miteinander. Die Kinder erweitern ihre sozialen Kompetenzen und profitieren von neuen Rollenvorbildern, die die Betreuer ihnen vorleben. In einer Schulung werden den Betreuern die Grundlagen der Kinderbetreuung und Programmplanung für Jugendfreizeiten sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen vermittelt.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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