Förderung von Kunst und Kultur in München im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Tätigkeiten: Die Gesellschaft plant, Künstler zu fördern, die Street Art im öffentlichen Raum und auf Privatflächen realisieren und das Entstehen von Kunstwerken aller Art zu ermöglichen. Ziel ist es, dass eine Vielzahl öffentlich zugänglicher Kunstwerke entstehen, die von unterschiedlichen Künstlern gestaltet werden. Gleichzeitig erfolgt ein internationaler Wissensaustausch und gemeinsam mit Schulen, Universitäten und Hochschulen ein Aus- und Fortbildungsangebot für Street Art Kunst. Dazu werden Räume, Einrichtungen und Ausbildungsmaterialien, sowie fachkundige Lehrkörper bereit gestellt. Die Gesellschaft verbreitet durch eigene und fremde Medienkanäle dieses Wissen, veranstaltet Vorträge, Symposien und Ausstellungen. Die Gesellschaft plant, begabte Künstler während ihrer Ausbildung zu fördern und ein Stipendiatenprogramm zu entwickeln. Um den Satzungszweck zu verfolgen, widmet sich die Gesellschaft unter anderem der Suche nach sowie dem Beauftragen und der Förderung von nationalen und internationalen Street-Art Künstlern zur Umsetzung von künstlerischen Vorhaben an ausgewählten Standorten in München.
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