Förderung von Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur, Umweltschutz, des Sports und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen, die Gründung und Unterstützung von Instituten für angewandte Nachhaltigkeit, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, mittelbare oder unmittelbare Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S. von § 53 AO. Die Verwertungs-und Veröffentlichungsrechte sind nicht eingeschränkt, sie dienen ausschließlich dem Gemeinwohl. Es bestehen gegenüber Dritten keine Berichtspflichten. Eine Verschwiegenheitsklausel bzw. eine Geheimhaltungsverpflichtung besteht nicht. Der Satzungszweck kann auch erfüllt werden durch Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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