Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung der Religion. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und Unterhaltung eines Beruflichen Gymnasiums. Die Gesellschaft wird auf kirchlich-katholischer Grundlage errichtet. Über ihre Zwecksetzung versteht sich die Gesellschaft als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche, der sie zugeordnet ist. Sie dient mit diesem Zweck der kirchlichen Aufgabenerfüllung. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann die Gesellschaft a) Einrichtungen und Dienste auch in der Form eigener juristischer Personen unterhalten, erwerben oder sich an solchen beteiligen und alle hierfür notwendigen Handlungen und Rechtsgeschäfte unternehmen. Sie kann eigene oder andere Rechtsträger mit ähnlichem Zweck durch Darlehen, Geld- und Sachzuwendungen oder in anderer Form unterstützen und hierzu Mittel beschaffen, gemäß § 58 AO; b) Dienste und Leistungen entgeltlich und unentgeltlich erbringen.
Allgemeinbildende Schulen
Immobilienmakler, Versicherungsmakler
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