Beratung von Bauherren im Zusammenhang mit der Errichtung von Hochbauten und die Beratung von Eigentümern für die kaufmännische und/oder technische Verwaltung von Hochbauten, der Abschluss von Verträgen über die Errichtung von Hochbauten als Bauträger gem. § 34 c der Gewerbeordnung, der Abschluss von Einzelverträgen mit den am Bau beteiligten Handwerkern, Unternehmern, Architekten und Sonderfachleuten, der Abschluss von Werkverträgen und Errichtung von Hochbauten oder einzelner Gewerke hiervon als Auftragnehmer, der Abschluss von Verträgen über Baubetreuung von Hochbauten, die Sanierung von Hochbauten, sei es als Bauträger oder als Baubetreuer im Sinn des § 34 c der Gewerbeordnung, der Verkauf, die Vermietung und Verpachtung von Hochbauten und Wohnungseigentum. Weiterhin die Verwaltung von Mietwohnungen sowie die Verwaltung nach dem WEG. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere gleichartige oder branchenähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen sowie deren Geschäftsführung zu übernehmen.
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