1. Die Beteiligung an sowie die Übernahme von Geschäftsführung und Vertretung von Gesellschaften, insbesondere der B+M Besitzunternehmen UG & Co. KG (künftig auch B+M UG & Co. KG), deren Geschäftsgegenstand das Halten und Verwalten, Mieten/Pachten und Vermieten/-pachten von unbeweglichen (z.B. von Grundbesitz) und beweglichen Gegenständen ist, insbesondere deren Nutzungsüberlassung an die B.M.S.-Burger und Müller GmbH. Die Gesellschaft ist berechtigt, selbst auf dem Gebiet des unter Abs. 1 S.1 bezeichneten Geschäftsgegenstands tätig zu werden. 2. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Unternehmensgegenstand zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, wobei erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz nicht ausgeübt werden. 3. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein.
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