Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für vertragsgemäße Zwecke verwendet werden. Es dürfen keine Mittel der Gesellschaft an die Gesellschafter der Gesellschaft ausgeschüttet werden (Ziffer 3 Punkt 3 bleibt unberührt). Es dürfen keine Gesellschafter durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind und durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Zweck der Gesellschft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere im Bereich der Atemwegserkrankungen. Erstellung und Vertrieb einer Zeitschrift mit entsprechender Thematik, Information der Allgemeinheit über Atemwegserkrankungen, sowie die Förderung des Deutsche Patientenliga Atemwegserkrankungen e.V., der die zugewendeten Mittel für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat (oder ähnlicher Zweck gemäß § 52 AO).
Berufsverbände und Wirtschaftsverbände
Verlage
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.