Übernahme von nichthoheitlichen kommunalen Verwaltungsaufgaben und Serviceleistungen. Dazu zählen insbesondere 1. die Verwaltung städtischer Wohnungen und Immobilien, 2. die Sauberhaltung, Reinigung und Pflege kommunaler Einrichtungen und Gebäude, 3. die Erfüllung von kur- und tourismusfördernden Aufgaben der Stadt Bad Liebenstein, insbesondere durch die Vorhaltung und Betreibung der BAD LIEBENSTEIN-Information, durch Leistungen des Kur- und Tourismusmarketings, der Verkauf touristischer Leistungen sowie der Betrieb tourismusrelevanter gastronomischer Einrichtungen, 4. die Erbringungen von nichthoheitlichen Service- und Verwaltungsleistungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben wie z.B. die Koordinierung und Abrechnung der Essenversorgung in den städtischen Kindergärten, 5. die Übernahme von Aufgaben der Stadtentwicklung, insbesondere die Durchführung des Projektmanagements und der Projektsteuerung von kommunalen und gesellschaftlichen Bau- und Entwicklungsprojekten, 6. die Übernahme von Aufgaben der örtlichen Wirtschaftsförderung sowie von Aufgaben zur Steuerung der Bevölkerungsentwicklung.
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