Planung, Errichtung und der Betrieb von soziokulturellen Einrichtungen sowie schulischen und akademischen Erziehungs-, Lehr- und Bildungsstätten für Kleinkinder, Vorschüler, Schüler und Studenten einschl. (Fach-, Hoch- und Berufs-) Schulen und Kindertagesstätten, - die Durchführung von Tagungen und Seminaren mit fachbezogenen Referaten für die Mitglieder und die breite Öffentlichkeit, - die Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen, - die Einladung von Wissenschaftlern aus aller Welt, - die Unterstützung von Schülern und Studenten im schulischen und außerschulischen Bereich, insbesondere durch Kurse, - die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. 4. Zur Verwirklichung dieses Zwecks darf das Unternehmen die personelle, technische, soziale, kulturelle sowie die finanzielle Unterstützung von Trägern soziokultureller und/oder schulischer Einrichtungen und die Übernahme von schulischen und sonst vergleichbaren Einrichtungen in eigener Trägerschaft gemäß den landesgesetzlichen Bestimmungen übernehmen. 5. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Zweck und/oder den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind oder zu sein scheinen. Sie ist ferner berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen und ihre Geschäfte zu führen sowie Zweigniederlassungen zu errichten, solange diese ebenfalls gemeinnützige Zwecke verfolgen und soweit dies nicht der eigenen Gemeinnützigkeit schadet. 6. Die Einrichtungen des Unternehmens stehen im Sinne der Inklusion allen Menschen offen, unabhängig von Alter, Herkunft, Religion, Gender oder sonstiger Kriterien und ist bemüht, die Barrierefreiheit soweit wie irgend möglich, vor allem baulich, zu berücksichtigen.
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Sozialwesen
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