Tätigkeit als Zweckgesellschaft ("SPV") für die Transaktion Deka-Emissionspartner II eines deutschen Kreditinstituts ("Portfoliolieferant"). Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft insbesondere folgenden Tätigkeiten nachgehen: (a) einmaliger Erwerb von Forderungen und anderen Vermögensgegenständen des Portfoliolieferanten und Absicherung von Forderungen und anderen Vermögensgegenständen durch das SPV, (b) Finanzierung des Erwerbs und/oder der Absicherung der unter (a) genann-ten Vermögensgegenstände durch die Emission von Inhaberschuldverschreibungen oder durch die Aufnahme von Darlehen und (c) Abschluss von Verträgen (einschließlich des Abschlusses eines Zinsswaps und eines Währungsswaps) im Zusammenhang mit den oder als Hilfsge-schäft für die unter (a) und (b) genannten Tätigkeiten. Die Gesellschaft wird kein aktives Management der erworbenen Vermögensgegenstände unter Ertragsgesichtspunkten betreiben oder durch Dritte betreiben lassen. Die Gesellschaft wird keine nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben. Die Gesellschaft wird insbesondere nicht das Einlagengeschäft i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) betreiben. Die Gesellschaft darf nur Darlehen von Kreditinstituten mit einer für das Inland gültigen Erlaubnis aufnehmen (s. (b)) oder es muss ein sogenannter qualifizierter Rangrücktritt bestehen, der Zins und Tilgung umfasst. Die Gesellschaft wird keinen Grundbesitz erwerben. Die Gesellschaft wird keine anderen Unternehmen verwalten, gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesell-schaft wird keine Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträge oder sonstigen Unternehmensverträge abschließen.
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