(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, vornehmlich zeitgenössischer Fotografie und Fotokunst. Dabei stehen künstlerische, ästhetische, technische, kulturelle, bild- und medienwissenschaftliche Aspekte im Vordergrund sowie die Förderung junger Fotografie. Die Gesellschaft soll darüber hinaus das Bewusstsein für die historische und aktuelle Bedeutung des Mediums Fotografie in der Öffentlichkeit fördern. (3) Der Gegenstand und Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch (a) die Planung, Koordination und Durchführung der Wiesbadener Fototage, (b) durch Beteiligungen an interdisziplinären Kulturprojekten und Veranstaltungen und (c) zweckentsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehören insbesondere (a)Planung, Koordination und Durchführung von Ausstellungen zum Thema Fotografie, Video und weiterer verwandten Medien, (b) Planung, Koordination und Durchführung von Vermittlungsangeboten mit künstlerischen Inhalten wie Vorträge, Diskussionen, Workshops, Führungen und Filme, (c) Planung, Koordination und Veröffentlichung entsprechender Publikationen, (d) Regionale und überregionale Öffentlichkeitsarbeit, auch durch den Dialog der Fotografen/innen untereinander sowie mit der Bevölkerung, (e) Zusammenarbeit mit Organisationen innerhalb und außerhalb der Region, soweit diese dem gemeinsamen Zweck dienen, (f) Anmietung von Räumlichkeiten, die der Verwirklichung des Gegenstands dienen.
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