Betrieb von Kindertagesstätten zur Förderung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII und gemäß des Trägerkonzeptes und der pädagogischen Konzepte der Einrichtungen. Ebenfalls ist Gegenstand und Zweck der Gesellschaft, schulpflichtige Kinder ("Hortbetreuung") gemäß des pädagogischen Konzeptes altersangemessen zu fördern und zu betreuen. Ziel ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, indem eine Betreuung "Rund um die Uhr" angeboten wird. a. Die Gewährleistung einer Betreuung und die Erziehung der Kinder von Eltern, die im 24-Stunden Wechsel- und Schichtdienst tätig sind. Dazu sollen insbesondere alleinerziehende Polizisten bzw. Polizistinnen und Krankenschwestern bzw. Krankenpfleger, alle anderen Blaulichtberufe sowie Familien in denen beide Elternteile im Schichtdienst tätig sind, die Möglichkeit haben, ihre Kinder flexibel und den Bedürfnissen des Kindes entsprechend unterzubringen. b. Über unter a. beschriebene 24/7 Einrichtungen hinaus sollen die Einrichtungen von Blaulichter als Zweitanlaufstelle dienen und somit die Betreuungszeiten verlängern. Hier sollen Kinder aufgenommen werden, deren Erstkitas/Hort nicht die Öffnungszeiten bieten, die die Eltern benötigen. Dieses Angebot soll insbesondere die Problematik bei den Ferien- und Schließzeiten für Familien kontinuierlich abdecken. c. Darüber hinaus sollen auch alle weiteren Eltern, die kurzfristig ein - nicht notwendig auf Dauer angelegtes - Betreuungsangebot für ihre Kinder benötigen, die Möglichkeit haben, für ihre Kinder eine qualitativ hochwertige Unterbringung zu nutzen (Kinderhotel). Der Förderverein Blaulichter e.V. hat ein Vorschlagsrecht bzgl. Investitionen und zur Optimierung von Abläufen für die einzelnen Einrichtungen. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Anhebung der Bildungsstandards durch Ausbildung und Qualifizierung im Bereich Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung. Weiterer Gegenstand ist die Beratung von und die Kooperation mit anderen steuerbegünstigten Bildungseinrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Weiterer Gegenstand ist die Beratung von anderen steuerbegünstigten Bildungseinrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, um auch dort die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
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