1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) und die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO). 3. Die gemeinnützigen Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen aller Art, einschließlich Außenpflegedienste, Gebäudereinigungsdienste, Hausmeisterserviceleistungen, Handwerkerleistungen, Hauswirtschaftsdienste, Rezeptions- und Sicherheitsdienste im planvollen Zusammenwirken für die gemeinnützigen Schwestergesellschaften, die BÜRE gGmbH und die REBEQ GmbH sowie für den Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, für deren gemeinnützige Einrichtungen und Dienste. Die gemeinnützigen Gesellschaftszwecke werden ferner auch verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen und dem Handel mit Waren im planvollen Zusammenwirken zwischen den verschiedenen Gliederungen der Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V. und deren sämtlichen Tochtergesellschaften zur Förderung der gemeinsamen, gemeinnützigen Zwecke. Die im Einzelnen einbezogenen Gliederungen und Tochtergesellschaften der Arbeiterwohlfahrt werden in einer gesonderten Liste geführt, die der Finanzverwaltung vorzulegen ist. In diesem Zusammenhang bezieht die Gesellschaft administrative Dienstleistungen, insbesondere Personalbuchhaltungsleistung und Architektenleistungen sowie Dienstleistungen in den Bereichen Baubetreuung und Liegenschaften vom Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V. beziehungsweise von seinen Tochtergesellschaften. Darüber hinaus erhält die Gesellschaft von der Schwestergesellschaft REBEQ GmbH Dienstleistungen im Rahmen von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, sowie Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungsleistungen. Ferner wird das planmäßige Zusammenwirken dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft vom AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen sowie den vorgenannten gemeinnützigen Schwestergesellschaften administrative Dienstleistungen empfängt sowie unbewegliche und bewegliche Wirtschaftsgüter und Personal zur Leistungserbringung im Rahmen der gemeinsamen gemeinnützigen Zwecke vom AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen und den vorgenannten Schwestergesellschaften zur Verfügung gestellt bekommt beziehungsweise diese zur Verfügung stellt. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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