(1) Die betriebswirtschaftliche Beratung und Betreuung im weitesten Sinne von Rechtssubjekten aller Art, vornehmlich, aber nicht ausschließlich im Bereich des Gesundheitswesens und verwandter Bereiche. Dazu gehört auch die Beratung, Gestaltung und Unterstützung von Rechtssubjekten im Zuge von Organisations- und Ablaufänderungen aller Art, Niederlassungs- und Abgabe- bzw. Aufgabeberatungen, unter anderem Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Personalwesen, dem Datenschutz und der Verfahrensdokumentation. Zum Zweck gehören auch die Durchführung von Seminaren jeglicher Art und Events. Zur Verfolgung ihres Zweckes ist die Gesellschaft auch berechtigt, Kooperationen einzugehen und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere durch Planung und Durchführung von Seminaren, Lehrgängen, Beratungen, Vorträgen und sonstigen Veranstaltungen verwirklicht, die in der Verbreitung der Durchführung der unter dieser Bestimmung unter § 3 Abs. 1 genannten Zwecke dienen soll.
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