Erwerb, Re-Positionierung, Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von Immobilien sowie Halten und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und deren Führung, insbesondere Festlegung ihrer strategischen Geschäftsfelder, deren strategische Steuerung und die Besetzung von Führungspositionen in den Tochterunternehmen sowie Steuerung des Kapitalflusses innerhalb der Gruppe. Gegenstand der Tochterunternehmen ist der gemeinschaftliche Erwerb, Re-Positionierung, Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von Immobilien. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft Tochter- und Enkelgesellschaften erwerben oder errichten, die diese gewerbliche Immobilie in Teilen oder gänzlich erwerben und halten oder die deren Finanzierung dienen. Die Gesellschaft und ihre Tochter- und Enkelgesellschaften dürfen Fremdmittel nur solchen Gesellschaften gewähren, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die Gesellschaft und ihre Tochter- und Enkelgesellschaften dürfen Sicherheiten (Bürgschaft, Patronatserklärung oder andere Sicherheiten) nur solchen Gesellschaften stellen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Sofern die Gesellschaft Tochtergesellschaften erwirbt oder errichtet, wird sie sicherstellen, dass diese ausschließlich folgende Vermögensgegenstände erwerben: Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke.
Grundstückswesen und Wohnungswesen
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