Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: a) Errichtung, Organisation und Betrieb von Kinderhäusern (Kindertagesstätten, Kindergärten) nach dem Montessori-Konzept; b) Aufstellung und Verwirklichung eines Erziehungskonzeptes mit dem Ziel Interessen zu wecken, soziales Verhalten zu lehren und Selbständigkeit und Kritikfähigkeit zu entwickeln; c) Förderung der Erziehungsfähigkeit der Eltern in Eltern/Kind-Gruppen und in Form von Elternberatung, Familienunterstützung, Vorträgen und Erziehungsratgebern (z. B. Zeitungen/Broschüren, Websites, etc.); d) Herausarbeitung, Entwicklung und Vermarktung von Spielmaterialien die dem pädagogischen Konzept der Gesellschaft entsprechen; e) Organisation und Durchführung von Spenden-Veranstaltungen zur Unterstützung der gemeinnützigen Ziele.
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