Hilfe für bildungsinteressierte Flüchtlinge, die sich in Europa aufhalten, weil sie aus ihren Heimatländern geflohen sind, um in Europa Asyl zu erhalten und die Integration in die europäische Gesellschaft (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO). Den Flüchlingen will das Unternehmen bei der Lösung ihrer Probleme zur Seite stehen. Dies kann beispielsweise erfolgen durch: Unentgeltliche Unterstützung von Flüchtlingen bei der Gewinnung von Informationen zur Herstellung und Erweiterung von Qualifikationen und dem Erwerb von Fähigkeiten zur Sicherung ihrer Zukunft in Europa bzw. im Herkunftsland. Unterstützung von Veranstaltungen und Maßnahmen, die die Begegnung von Asylsuchenden und Flüchtlingen mit den Bürgern in der Umgebung fördern. Förderung des Aufbaus von Netzwerken, die den Asylbewerbern und Flüchtlingen eine Integration in die Gesellschaft, das akademische Umfeld und in den Arbeitsmarkt erleichtern. Direkte finanzielle Unterstützung in besonderen Situationen. Weiterer Gegenstand ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO). Dieser Zweck wird besonders verwirklicht durch finanzielle und materielle Unterstützung von In- und ausländischen Lehr-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen (Hochschulen, Lehr- und Bildungseinrichtungen) und deren wissenschaftlichen Personal; finanzielle und materielle Unterstützung von Personen (Wissenschaftler, Doktoranden, Studenten) zur Durchführung von Forschungsvorhaben und Lehrvorhaben im Rahmen des wissenschaftlichen Hochschulbetriebes (z.B. Übernahme von Sachkosten, Stipendien etc.); Durchführung von Tagungen zu Themen aller Wissenschaftsgebieten; Förderung von Forschungsvorhaben durch personelle, finanzielle und materielle Unterstützung.
Sozialwesen
Unterricht & Erziehung
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