Investitions- und Projektentwicklung im Immobilien- und Finanzbereich, Verwaltung von Vermögen, vermögensgleichen Rechten, Immobilien und anderen Vermögensgegenständen auf fremde und eigene Rechnung; eine nach dem KWG erlaubnispflichtige Tätigkeit wird nicht ausgeführt. Planung, Durchführung und Beratung zur Durchführung von allen Geschäften und Geschäftsvorgängen in Verbindung mit materiellen Mobilien, Immobilien, immateriellen Gütern und Rechten, Vermittlung oder Nachweis von Immobilien, Finanzierungen und Vermögensanlagen im Sinne des § 34c GewO, Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen, für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten und durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte, zu verwenden, Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen, Durchführung aller mit vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängenden Geschäften.
Ingenieurbüro
Finanzdienstleister
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