Aufgaben des Kommunalunternehmens sind die Entwicklung, Vermarktung und Förderung des Landkreises Miesbach nach innen und außen, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Kultur, Infrastruktur, Digitalisierung, Mobilität, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft, Bildung und Ausbildung sowie Wissenschaft. Die Aufgaben dienen der Erhaltung und Mehrung der Wirtschaftskraft sowie der Verbesserung der Freizeit-, Erholungs- und Tourismusangebote im Landkreis Miesbach für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner gemäß Art. 51 Abs. 1 LKro. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichem Interesse (DAW) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Kommunen und sonstige Dritte gegen Entgelt wahrnehmen. Das Kommunalunternehmen kann alle Maßnahmen treffen und alle Geschäfte betreiben, durch die der Unternehmenszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Dazu gehören insbesondere: die Wirtschaftsförderung und das Standortmarketing; das Regionalmanagement sowie die Kreisentwicklung; die Tourismusförderung; die Zusammenarbeit über die Landkreisgrenzen hinweg; umfassende Beratung und Unterstützung von Kommunen und sonstigen Dritten bei ihren Planungen gemäß Abs. 1. Das Kommunalunternehmen betreibt keine direkte Förderung von Unternehmen wie laufende Unternehmensberatung, Subventionierung oder die Übernahme bestimmter Kosten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das Kommunalunternehmen Neben- und Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Die für den Landkreis geltenden Vorschriften über die Errichtung von und Beteiligung an Unternehmen sind entsprechend anzuwenden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
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