Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderung und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 der AO unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht, Alter und Wohnsitz innerhalb und außerhalb des Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderungen. Ziel der Gesellschaft ist es, Menschen mit Behinderungen darin zu unterstützen, ihr Leben möglichst selbstständig bestimmen zu können. Hierfür errichtet, unterhält und/oder betreibt die Gesellschaft Einrichtungen und Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen. Der Satzungszweck wird in diesem Zusammenhang auch verwirklicht durch die Beschaffung und Überlassung von geeignetem Wohnraum an kranke und sozial schwache Menschen oder Menschen mit Behinderung, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum oder einen hohen Hilfebedarf haben und dadurch notleidend sind. Hilfsbedürftige Personen erhalten Unterstützung im Rahmen von kombinierten Wohn- und Betreuungsangeboten, auch zur Bewältigung von alltäglichen Aufgaben.
Sozialwesen
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