Bau, die Verwaltung oder die Übereignung von Wohn- und Gewerberaum und die wohnwirtschaftliche Betreuung. Hierzu gehören insbesondere: -der Erwerb, die Bebauung und Veräußerung, die Vermietung und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken, der Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie die schlüsselfertige Erstellung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, der Siedlungsbau sowie der Bau von gewerblichen Anlagen einschließlich der Baulanderschließung als Bauträger und als Baubetreuer; -Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten zu verwenden, Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen -die Vermittlung von Verträgen über den Erwerb und die Vermietung oder Verpachtung von Wohnraum und von gewerblichen Räumen.
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