Einziehung von Forderungen zunächst durch vorgerichtliche Geltendmachung und Verhandlungsaufforderung, falls erforderlich aber auch mit Hilfe der zuständigen Gerichte, insbesondere durch Beauftragung von bevollmächtigten Rechtsanwälten mit Klageerhebung. Eingezogen werden dürfen nur Forderungen geschädigter Anleger (nachstehend gemäß § 7 dieser Satzung auch als "Qualifizierte Gesellschafter" bezeichnet) im Zusammenhang mit der Insolvenz der zur Infinus Gruppe gehörenden Gesellschaften Future Business KGaA, Prosavus AG und EcoConsort AG, gegen die Schadensverursacher, welche die Qualifizierten Gesellschafter in die Alleingesellschafterin der Gesellschaft gesellschaftsvertraglich eingelegt haben und welche die Alleingesellschafterin wiederrum in die Gesellschaft eingelegt hat. Die Gesellschaft ist nicht geschäftsmäßig tätit und darf von ihren Gesellschaften keine Entgelte oder Umlagen, sondern nur Ersatz ihrer Aufwendungen fordern. Sie dient allein der einheitlichen Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne des Abs. 1 Jede eigennützige wirtschaftliche Tätigkeit ist ihr ausdrücklich untersagt. Die Gesellschaft steht allein "Qualifizierten Gesellschaftern" im Sinne des § 7, abaer auch nur diesen, zum (mittelbaren) Beitritt offen.
Inkassounternehmen
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.