(1) Zweck und Gegenstand des Unternehmens ist a) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, c) die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, d) die Inklusion von behinderten Menschen, e) die Förderung des Wohlfahrtswesens, f) die Jugend- und Familienhilfe. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die ambulante Unterstützung geistig und körperlich behinderter Menschen, b) die Versorgung von Behinderten, c) die Durchführung von Maßnahmen zur Eingliederung von behinderten Kindern und Jugendlichen in den schulischen Alltag und den Alltag im Kindergarten, d) die Durchführung von Freizeitangeboten für behinderte Kinder und Jugendliche, e) die Durchführung von Angeboten im Rahmen eines familienunterstützenden Dienstes für Menschen mit Behinderung, f) die Durchführung von Maßnahmen zur Inklusion behinderter Menschen, g) die häusliche Betreuung behinderter Menschen. (3) Zweck der Gesellschaft ist auch a) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, c) die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, d) die Inklusion von behinderten Menschen, e) die Förderung des Wohlfahrtswesens, f) die Jugend- und Familienhilfe. durch die die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts durch die Beschaffung von Mitteln zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der unter lit. a) bis f) genannten steuerbegünstigten Zwecke.
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