(1) Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volksbildung und die Förderung der Jugendhilfe. Dies soll durch Aufklärung, Bildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Eltern im Bereich Digitalisierung erfolgen. (2) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht, die ihren Gegenstand bilden: - Zahlreiche Kurse und Workshops für Kinder und Jugendliche (z.B. Grundkurs Informationen zum Internet; Roboter-Workshop; Besichtigung eines 3D-Druckers für Flugzeugbauteile) - Das Angebot ein Blog-Café zu organisieren, bei dem jungen Bloggern die Möglichkeit gewährt wird, technische Fragen zu klären und einen Ansprechpartner zu haben - Kurse für Eltern (Sicherheitsschulung Internet; Geotracking, Smart Watch; Elternberatung bzgl. Befähigung ihrer Kinder im Bereich Informatik) - Angebote für Schulen (Stärkung der Digitalkompetenz von Schülerinnen und Schülern; Informatik-Kursen; Workshops und Wochenprojekten) Kooperationen und Durchführung gemeinsamer Projekte mit Unternehmen und Institutionen (3) Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge, Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden. (4) Die Gesellschaft ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. Er ist zur Zusammenarbeit mit allen steuerbegünstigen Organisationen befugt, wenn dies dem Vereinszweck dient und sein Bestehen sowie seine Neutralität nicht gefährdet. (5) Die Gesellschaft betreibt die Pflege der Beziehungen zu allen steuerbegünstigten Institutionen, die das Ansehen der Gesellschaft stärken und dessen Ziele unterstützen.
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