Die Genossenschaft stellt seinen Mitgliedern eine internetbasierte Portal Plattform zur Verfügung, die die Nutzer der Plattform (Genossenschaftsmitglieder) darin unterstützt, Grundlagenwissen über die Blockchaintechnologie zu erlangen, aktuelle Informationen aus diesem Bereich zu erhalten und Möglichkeiten zur technischen Weiterbildung im Bereich Kryptowährungen zu nutzen. Die Plattform dient weiterhin dem Erfahrungsaustausch und auch als Instrument zur genossenschaftlichen Investition im Bereich der neuen Finanztechnologien durch die Nutzung der Blockchaintechnologie zum Vorteil seiner Mitglieder. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig Die Genossenschaft kann im Rahmen von § 1 Abs. 2 GenG andere Unternehmen errichten und erwerben, sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen, und darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern und/oder Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen, solche erwerben oder als deren Komplementärin fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen Die Genossenschaft kann für sich Inhaberschuldverschreibungen ausgeben, Genussrechte und stille Beteiligungen gewähren und ist berechtigt, Teile des Genossenschaftskapitals in rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere anzulegen.
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