(1) Gegenstand der Gesellschaft sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Tagungen / Symposien / Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für medizinische Fachgruppen. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt werden. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der öffentlichen Gesundheitspflege im Sinne von § 60 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Sie fördert alle Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheitspflege insbesondere die Bereiche der pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. b) Durchführung und Förderung der Fort- und Weiterbildung für Pflege - und ärztliches Personal in der Nephrologie. Durchführung und Förderung der Fort- und Weiterbildung auf allen Gebieten der Nephrologie. c) Erarbeitung von Qualifikationskriterien für alle in der Nephrologie Tätigen d) Förderung des Informationsaustausches zwischen einzelnen nephrologischen Abteilungen und Arbeitsbereichen. Optimierung der Patientenversorgung durch die Entwicklung und Erstellung geeigneter Organisationsformen für die Zusammenarbeit im pflegerischen und ärztlichen Bereich. e) Kommunikation mit Krankenhausträgern, privaten, kommunalen und staatlichen Stellen sowie mit anderen medizinischen Gesellschaften und Berufs- verbänden zur Verwirklichung der oben genannten Ziele. f) Gegenstand des Unternehmens ist auch die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere die Durchführung von wissenschaftlichen Fachtagungen und die Unterhaltung der Weiterbildungsstätte Ulm (WBS).
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