(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 4, 7, 13 der Abgabenordnung. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Planung und Durchführung von Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII, b) Durchführung von sozialpädagogischen Angeboten in Schulen und die Erbringung von Leistungen der Schulassistenz, c) Planung und Durchführung von Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie pädagogischen und wissenschaftlichen Veranstaltungen, d) Einrichtung von Kursen, Seminaren, Workshops, Ausstellungen und Kulturzentren sowie Unterhaltung geeigneter Einrichtungen, e) Zusammenarbeit mit Schulen und Schulträgern, f) Kooperation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Gesellschaftszweckes, g) Durchführung aller sonstigen Geschäfte und Maßnahmen, die geeignet sind, die in Abs. 2 benannten Zwecke zu fördern.
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Sozialwesen
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