Erwerb, Leitung, Betrieb und Veräußerung von Hotelbetrieben sowie Erwerb, Leitung, Betrieb und Veräußerung von Lizenzen in Hotelbetrieben; (ausländische) Unternehmen oder Betriebe zu gründen, sich an ihnen zu beteiligen und sie zu finanzieren; mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten, sie zu betreiben und zu verwalten sowie ihnen Beratung und andere Dienstleistungen anzubieten; Geld zu verleihen und zu leihen; Sicherheiten für Schulden und sonstigen Verpflichtungen des Unternehmens, anderer Unternehmen und Geschäfte, die mit dem Unternehmen in einer Gruppe verbunden sind, sowie von Dritten zu stellen; Garantien zu geben, Bürgschaften zu gewähren und das Unternehmen oder seine Vermögenswerte für Schulden und andere Verpflichtungen von sich selbst, von Unternehmen und Geschäften, die mit dem Unternehmen in einer Gruppe verbunden sind, und von Dritten gesamtschuldnerisch zu binden; Erwerb, Betrieb und Veräußerung von Eigentum, einschließlich eingetragenen Eigentums; und gewerbliche und geistige Eigentumsrechte zu erwerben, zu betreiben und zu veräußern. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand Unternehmens.
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