Erbringung von Leistungen, die Wahrnehmung von Projektsteuerungs-, Projektmanagement-, Baumanagement- sowie Bauherrnaufgaben, im Zusammenhang mit anstehenden lnfrastrukturmaßnahmen des Landes Berlin, hier insbesondere auch Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen, inkl. der dafür erforderlichen kaufmännischen, administrativen, technischen und sonstigen Dienstleistungen für das Land Berlin einschließlich seiner Einrichtungen, u.a. Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für Körperschaften des privaten Rechts, an denen das Land Berlin unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Das Land Berlin überträgt zum 01.01.2024 der Gesellschaft die Aufgaben der Koordinierung, Planung, Umsetzung und dem Betrieb von Projekten nach § 37 Abs. 3 MobG BE. Die Gesellschaft fördert den Radverkehr unter Beachtung und Umsetzung des Radverkehrsplanes gemäß § 40 sowie der Regelungen der §§ 41 bis 48 des MobG BE. Damit gehört die Gesellschaft zu den für den Radverkehr zuständigen Stellen des Landes Berlin.
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