1. Der Handel mit und der Vertrieb von Waren, insbesondere Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Promotion- und Werbeartikeln aller Art, Kleidung und Sportartikeln, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 2. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. 3. Die Durchführung von Investitionsvorhaben durch den Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen im Bereich Handel und Dienstleistungen, E-Commerce, Forschung, Entwicklung und Produktion erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Die Gesellschaft ist des Weiteren berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftsgegenstand dienlich sind oder die im Interesse der Gesellschaft oder der Gesellschafter liegend erachtet werden.
Lebensmittelhandel
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