(1) Zweck der Gesellschaft ist die Pflege, Unterstützung, Förderung und Betreuung alter und kranker Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb von Alten- und Pflegeheimen sowie durch stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie der Kurzzeit- und Tagespflege errichten, betreiben und unterhalten. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar und mittelbar diesem Zweck zu dienen geeignet erscheinen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Gesellschaften oder Einrichtungen beteiligen oder sie gründen, soweit dies dem Gesellschaftszweck dient. Die Gesellschaft kann unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 3 dieser Satzung und der Vorschriften der §§ 51ff. der Abgabenordnung alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen oder / und betreiben. Darüber hinaus wird der Satzungszweck verwirklicht mittels planmäßigem und arbeitsteiligem Zusammenwirken mit den im Verbund der Dachstiftung Diakonie stehenden gemeinnützigen Körperschaften einschließlich aller Beteiligungsgesellschaften insbesondere durch die Erbringung von satzungsgemäßen Dienstleistungen zu deren Unterstützung bei der steuerbegünstigten Zweckerfüllung, § 57 Abs. 3 AO. Gleichzeitig wird die Gesellschaft von Körperschaften, die dem vorgenannten Verbund angehören, in ihrer eigenen steuerbegünstigten Zweckerfüllung unterstützt und zwar vornehmlich durch Bezug von sekundären und tertiären Dienst-, Service-, Verwaltungsund/oder Überlassungsleistungen, § 57 Abs. 3 AO. Neben der unmittelbar eigenen Verwirklichung kann die Stiftung vorgenannte Zwecke auch im Rahmen einer Fördertätigkeit nach § 58 Nr. 1 AO durch Zuwendungen bzw. Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Körperschaften des öffentlichen Rechts für deren steuerbegünstigte Zwecke verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln durch Spendensammlungen, durch die Übernahme von Vermächtnissen oder sonstigen Zuwendungen Dritter sowie durch Förderung der Öffentlichkeitsarbeit, durch welche ein besseres Verständnis von Menschen in benachteiligten Lebensverhältnissen und eine grundlegende Änderung ihrer Lage in der Gesellschaft herbeigeführt wird. (3) Die Gesellschaft ist Mitglied des Diakonischen Werkes evangelischer Kirchen in Niedersachsen e. V. und damit der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband als staatlich anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. angeschlossen.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.