Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: Durchführung von Veranstaltungen die das freie, nicht textgebundene Erzählen von Volks- und Kunstmärchen, Sagen, Mythen, Kurzgeschichten und selbst erfundenen Geschichten zum Gegenstand haben; die Raum für das freie Erzählen, Geschichten erfinden und kreative, künstlerische Gestalten dieser Geschichten bieten und/oder bei denen biographische oder frei erfundene Geschichten vermittelt werden; die das Verbinden der traditionellen Erzählkunst mit anderen Künsten und Kunstformen oder Medien zum Gegenstand haben (z.B. durch Veranstaltungen von professionellen Erzählerinnen und Erzählern in Zusammenarbeit mit anderen Künstlerinnen und Künstlern); die das Vermitteln von mythologischen Grundstrukturen und innewohnenden Archetypen von Märchen und Mythen weltweit als eine Grundlage von frei erzählbaren Geschichten zum Gegenstand haben und diese auch mit Hilfe systemischer, Masken, Tanz, kunsttherapeutischer oder Achtsamkeitsarbeit untersucht; die die Auseinandersetzung mit verschiedensten Kulturen durch ihre tradierten Geschichten und Mythen und das Vernetzen von Erzählungen weltweit zum Gegenstand haben; die die Erzählkunst an Erwachsene, Jugendliche und Kinder zugleich vermitteln, also drei Generationen ansprechen und den Mehrgenerationen-Dialog fördern, z.B. in Form von Erzählkunstveranstaltungen, offener Bühnen, gemeinsames Geschichten erfinden und erzählen und offener Treffen für alle Altersgruppen; die an das freie Erzählen heranführen, damit das freie Erzählen im privaten, beruflichen und ehrenamtlichen Umfeld genutzt werden kann; die die Erzählkunst im Rahmen einer interkulturellen Kommunikation fördern; im Bereich Erzählkunst auch in Verbindung mit anderen Künsten im Auftrag von öffentlichen Bildungseinrichtungen, gemeinnützigen sozialen Einrichtungen und ähnlichen Institutionen. Diese Veranstaltungen können auch als Workshops, Halbtags-, Tages-, und Wochenseminare ausgestaltet sein. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Personen des öffentlichen Rechts zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die Förderung der Erzählkunst.
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