Erwerb, die Projektierung, Entwicklung, die Vermietung, die Verwaltung und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Vermittlung des Abschlusses und/oder Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume, die Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstige Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Kapital- und Personengesellschaften. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar dienen. Sie kann andere Unternehmen, die den Gesellschaftszweck fördern könnten, gründen, erwerben oder sich daran beteiligen oder Zweigniederlasungen im In- und Ausland errichten. Sie kann ferner zur Förderung ihres Unternehmensgegenstandes Interessengemeinschaftsverträge sowie Unternehmensverträge abschließen.
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