1. der Bau, die Verwaltung und/oder die Übereignung von Wohn- und Gewerberaum und die wohnwirtschaftliche Betreuung. Hierzu gehören insbesondere: a) Der Erwerb, die Bebauung und Veräußerung, die Vermietung und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken, und grundstücksgleichen Rechte sowie die schlüsselfertige Erstellung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, der Siedlungsbau sowie der Bau von gewerblichen Anlagen einschließlich der Baulanderschließung von Bauträger und als Betreuer. b) Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächter oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden, Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen. c) die Entwicklung, der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungs- und Teileigentum einschließlich von gewerblichen Räumen, die Entwicklung und Durchführung von Projekten im Hoch- und Tiefbau und damit verbundene Lieferungen und Leistungen sowie die Vorbereitung, Errichtung und Betreuung von Bauvorhaben sowohl für eigene als auch für fremde Rechnung sowie die Verwaltung und der Betrieb von Grundstücken, Wohnungs- oder Teileigentum. 2. die Erbringung von immobilienbezogenen Dienstleistungen; 3. der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, der Verwaltung und Geschäftsführung bei diesen, und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der jeweiligen Handelsgesellschaft innerhalb ihres jeweiligen Unternehmensgegenstandes.
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