Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes, insbesondere auch durch eine gute, sichere Wohnungsversorgung zu sozial verträglichen Kosten. Dies wird insbesondere erreicht durch folgende Geschäftsgegenstände der Genossenschaft: a) Sie kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, sich an Immobilienprojekten beteiligen und Immobilien bzw. Immobilienprojekte betreuen und steuern. b) Zur mittelbaren Mitgliederförderung kann die Genossenschaft Bauträgergeschäfte betreiben, die durch Tochterunternehmen der Genossenschaft, auch außerhalb Deutschlands, ausgeführt werden können. c) Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. d) Sie kann Unternehmensberatungen und Marketingberatungen durchführen.
Grundstückswesen und Wohnungswesen
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