A) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO (Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 28 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) geändert worden ist); b) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 24 AO durch politische Bildung; c) die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO; d) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; e) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studienhilfe; f) die Förderung mildtätiger Zwecke sowie des Wohlfahrtswesens durch die \"unbürokratische\" Unterstützung bedürftiger Personen in allen Lebenslagen und die vorrangige Versorgung Obdachloser/Wohnungsloser mit Nahrung, heißen Getränken und Bekleidung sowie die Errichtung von Tages- und Nachtcafés, Wärmestuben und/oder Ganzjahresunterkünften und Housing-First-Projekten in Berlin. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Angebote zur politischen Bildung und Information, Gesprächs- und Diskussionsveranstaltungen zu den unter Abs. 1 a bis e genannten Zielen und Gegenständen unter angemessener Einbeziehung interreligiöser und humanistischer Perspektiven sowie nach Maßgabe fachlicher Standards, wie sie in Forschung und Lehre Anerkennung gefunden haben. Dies soll unter anderem wie folgt verwirklicht werden durch, - Zusammenarbeit, im Sinne von Netzwerkarbeit und gemeinsamen Veranstaltungen, mit nationalen und internationalen Akteuren, die ebenfalls die unter Abs. 1 genannten Ziele verfolgen (Abs.1 a); - Angebote, wie beispielsweise Workshops, Weiterbildungen und Schulungen der politischen Bildungsarbeit an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie in den eignen Räumen (Abs.1 b, d und e); - Angebote, wie beispielsweise Workshops, Weiterbildungen und Schulungen für Betroffene und BetreuerInnen in entsprechenden Unterkünften und Einrichtungen, durch Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die Unterkünfte betreiben und Einrichtungen, die Einzelfallhilfen für Betroffene anbieten (Abs.1 c); - Veröffentlichungen von Handreichungen, Broschüren und Bü- chern zu den unter Abs. 1 a bis e genannten Zielen; - Aufklärung und kontinuierliche Information der Öffentlichkeit über Ungleichbehandlung von Männern und Frauen. Verbunden mit Verbesserungsvorschlägen. (Abs. 1 d); - Lobbyarbeit für die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, u.a. durch das Schreiben und Unterschreiben von Appellen an zuständige staatliche Stellen sowie das Initiieren von Petitionen und Unterschriftensammlungen mit dem Ziel, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen durchzusetzen. (Abs. 1 d); - die Durchführung von Programmen im Bereich der Menschenrechtsbildung mit dem Ziel das Wissen über das Thema Gleichberechtigung von Männern und Frauen fest in der Bevölkerung zu verankern sowie andere Maßnahmen, wie die Durchführung von Konferenzen, Symposien, Diskussionsveranstaltungen und anderer Veranstaltungen. (Abs. 1 d); - Versorgung von Obdachlosen und Wohnungslosen und anderen hilfsbedürftigen Menschen mit Beratung in sozialen und familiären Angelegenheiten, Begleitung zu Behörden, Versorgung mit Lebensmitteln, heißen Getränken und warmer Bekleidung; Durchführung von Maßnahmen und Veranstaltungen zu den Themen Armut, soziale Gerechtigkeit und Obdachlosigkeit; - sowie durch Errichten und Ausstatten von Obdachlosenunterkünften, so dass der Schutz der Menschenwürde geachtet wird. Dies soll erreicht werden durch eigenen Einsatz und eigene Projekte
Verlage
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.