Beratung, Aufbereitung und Betreuung im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien-, Projekt- und sonstigen Zweckgesellschaften und darauf gerichteten Rechten und Beteiligungen. Insbesondere berät das Unternehmen im Zusammenhang mit Projektrechten, d.h. die Schaffung und Erlangung aller rechtlichen Voraussetzungen, Genehmigungen (insb. Baugenehmigungen und technische Genehmigungen), Verträge und sonstigen Rechtsverhältnisse und Zustimmungen, die für den Bau und den Betrieb, für die Vermietung und den Verkauf von Immobilienprojekten im Zusammenhang mit den nachfolgenden Vermögensgegenständen und einer Projektentwicklung erforderlich sind sowie die diesbezügliche Beauftragung einer Projektentwicklungsgesellschaft. Die Gesellschaft darf sich bei der Erbringung der vorstehenden Leistungen nicht Eigentum oder Besitz an Immobilien, Immobiliengesellschaften, Geldern oder Finanzinstrumenten von Kunden verschaffen und nicht auf eigene Rechnung mit Immobilien oder Finanzinstrumenten handeln. Daneben kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die dem Unternehmensgegenstand mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind oder die Entwicklung des Unternehmens fördern. Ausgenommen sind Tätigkeiten gemäß § 34 f GewO, erlaubnispflichtige Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen i. S. d. deutschen Kreditwesengesetzes sowie Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch bedürfen, es sei denn, die entsprechende Erlaubnis liegt vor.
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