Betrieb von Kindertagesstätten zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VII mit den Zielen: Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Grundlage dieser pädagogischen Arbeit sind die Werte und Normen des Situationsansatzes, die im Rahmen des Bildungsprogramms "Bildung: elementar Bildung von Anfang an" (2013) im Leitbild und den konzeptionellen Grundsätzen formuliert wurden. Die Förderung der Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung, durch Konsultationskitas, durch Tagungen und Veranstaltungen, durch Bildungsreisen und durch Beratung.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.