Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigter Zwecke der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist überparteilich und unabhängig. Der Gesellschaftszweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Bildung zu den Themen Sozialpolitik und soziale Sicherungssysteme, gesellschaftlicher Zusammenhalt und gesellschaftlicher Frieden, sowie digitale Gesellschaft. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Planung, Durchführung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Studien zum Zweck der Gesellschaft, in Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungsinstituten und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Jede Form der Auftragsforschung ist dabei ausgeschlossen. b) Durchführung und Veröffentlichung eigener politischer Analysen, Briefings und Artikeln nach wissenschaftlichen und journalistischen Standards. c) Konzeption und Ausrichtung von Fachvorträgen, Symposien, Konferenzen und anderen Veranstaltungen zum Zweck der Gesellschaft. d) Konzeption, Erstellung und Bereitstellen von Informationsmaterial zum Zweck der Gesellschaft. e) Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Mittelweitergabe. f) Förderung von Bildung durch Mittelweitergabe. Die Gesellschaft kann anderen in- und ausländischen Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mittel für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwenden (§ 58 Nr. 1 Abgabenordnung).
Interessengemeinschaften
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