Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 der AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a. der christlichen Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO), b. der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungs- gedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), c. der Hilfe für Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), sowie d. der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO. Dieser Unternehmenszweck wird verwirklicht durch die Mittelbeschaffung zur Förderung der oben genannten steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO und zwar im Inland durch steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und weltweit durch ausländischen Körperschaften, die ihre Mittel für dem Grund und der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verwenden. Insoweit handelt die Gesellschaft als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.
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