Erwerb, das Halten, das Verwalten sowie das spätere Veräußern von Photovoltaikanlagen grundsätzlich über Gesellschaften ("Objektgesellschaften"), die wiederum Sachwerte in Form von Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie die hierfür erforderlichen Immobilien halten, als gemeinschaftliche Kapitalanlage zum Nutzen seiner Gesellschafter bzw. Anleger. Nach den Anlagebedingungen in Verbindung mit diesem Gesellschaftsvertrag bestimmt sich das Rechtsverhältnis dieses Spezial-AIF mit seinen Gesellschaftern. Die Anlagebedingungen sehen eine Anlagestrategie vor, die auf eine langfristige Vermögensmehrung ausgelegt ist. Der Spezial-AIF ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens gemäß Absatz 1 zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und die nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des KAGB, zulässig sind. Der Spezial-AIF ist insbesondere berechtigt, im In- und Ausland andere Gesellschaften zu errichten und Beteiligungen an anderen Gesellschaften zu erwerben und zu veräußern. Die Komplementärin kann unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschafter zur Umsetzung der Anlagestrategie alle ihr geeignet erscheinenden Maßnahmen ergreifen. Der Unternehmensgegenstand ist auf Tätigkeiten beschränkt, die eine Kapital-verwaltungsgesellschaft für den Spezial-AIF ausüben darf ).
Energieversorgung
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