1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur und die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere Körperschaften. 3. Die Zwecke werden verwirklicht durch - die Veranstaltung von Konzerten und Tourneen im In- und Ausland, auch als Mitveranstalter, sowie die Übernahme aller damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufgaben und Geschäfte wie die Zusammenführung von Musikern oder Orchestern aller Nationen, die Abhaltung von Einarbeitungsphasen der Musiker und ihre Einsätze als Ensemble, als Orchestermusiker oder als Solisten-Veranstaltung, sowie die Verleihung von Auszeichnungen und Preisen als Ergebnis von Musikwettbewerben einschließlich der Auslobung dieser Preise, - die Übernahme von internationalen Reisekosten von Künstlern im Rahmen des Kulturaustausches, - die Förderung des Friedens und der Völkerverständigung durch die Unterstützung des Orchesters "World Peace Philharmonia of the Nations" oder "Philharmonie der Nationen", - die Gewährung von Stipendien an Musiker und Zuschüsse an bedürftige Musiker, - die Durchführung von Seminaren und Schulungen und die Aus- und Weiterbildung von Musikern, - die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung gleichartiger steuerbegünstigter Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
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