(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Im Besonderen § 52 (2) Nr. 15 AO die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (2) Zweck der Gesellschaft ist die stringente Verfolgung des Ziels Nr. 1 für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen: Keine Armut. Ferner nach § 52 (2) Nr. 8 AO des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes. Ferner nach § 52 (2) Nr. 7 AO die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Des Weiteren nach § 52 (2) Nr. 13 AO der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. (3) Die Zielregion zur Verfolgung des Zwecks der Gesellschaft ist Sub-Sahara Afrika. (4) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht, die ihren Gegenstand bilden: a. Förderung der Entwicklungszusammenarbeit Aufbau, Unterstützung und Durchführung von Programmen für die Vergabe und Vermittlung von Kleinstkrediten durch Mikrofinanzinstitute in der Zielregion, an Individuen und Gruppen, die vom formalen Bankensektor in der Zielregion ausgenommen sind Beratung von Institutionen im Mikrofinanzsektor (Mikrofinanzinstitutionen) Vergabe und Vermittlung von Krediten an Mikrofinanzinstitutionen Gründung und Beteiligung an Mikrofinanzinstitutionen Durchführung, Vergabe und Veröffentlichung von Umfragen, Studien, statistischen Erhebungen die dem Zweck der Gesellschaft dienen begleitende Öffentlichkeitsarbeit b. Förderung des Umweltschutzes Privilegierung von Beratungs-Projekten mit Schwerpunkten zum Schutz der Biodiversität, zur Etablierung regenerativer Energien und zur Verminderung von schädlichen Treibhausgas-Emmissionen Konsequenter Ausschluss in der Beratung von Finanzierungen umweltschädlicher Aktivitäten c. Förderung von Bildung Kapazitätsaufbau durch Schulungen und Trainings für die Verbesserung der wirtschaftlichen und finanziellen Bildung von Individuen und Gruppen in der Zielregion Entwicklung von Curricula zur Vermittlung betriebswirtschaftlicher Basiskenntnisse in Landes- und Stammessprachen Effizienzsteigerung durch Digitalisierung, Implementierung entsprechender Technologien und begleitende Schulungen d. Förderung der Völkerverständigung Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung des interkulturellen Austauschs in den Zielregionen in Sub-Sahara Afrika. Insbesondere wird der Abbau von Vorurteilen ethnischer und religiöser Gruppen bei der Durchführung und Zusammensetzung von kooperativen Projekten zur Verbesserung eines friedlichen und toleranten Zusammenlebensbeitragen. (5) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln zu Gunsten Nr. 4. Die Gesellschaft kann im Übrigen im Rahmen des steuerlich Zulässigen ihre Mittel ganz oder teilweise an andere Körperschaften weitergeben oder diese mit Vermögen ausstatten im Sinne des § 58 (1) AO.
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